Was ist eIDAS?

eIDAS steht für electronic IDentification, Authentication and trust Services und steht oft synonym für eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014 und alle daraus resultierenden nationalen Gesetzgebungsverfahren und die zugehörigen EU- Durchführungsverordnungen.

eIDAS ist insofern eigentlich die digitale Analogie zu dem was in Europa schon länger gilt, nämlich dass Ausweismitteln anderer Mitgliedsstaaten in den EU Mitgliedsstaaten als Ausweise anerkannt werden.

Mit eIDAS soll nun selbiges auch für elektronische / digitale Identitäten und die dazu ausgegebenen Authentifizierungsmittel (eID-Karten) gelten.

Das bedeutet also, dass, beispielsweise, eine polnische eID-Karte  auch in Deutschland gegenüber Verwaltungsdienstleistungen als schriftformersetzendes Identifikationsmittel eingesetzt werden kann.

Möchte man eIDAS in einem Klassendiagramm darstellen, so wäre eIDAS ein Interface, das von den Klassen der jeweiligen Identifizierungsmittels/-dienstes genutzt wird.

eIDAS ist also ein Versprechen – das Verprechen gegenüber dem Bürger, dass das Authentifizierungsmittel auch in anderen Staaten eingesetzt werden kann. Das Versprechen gegenüber den Anbietern, dass ein gewisser Datensatz erwartbar ist.

Quellen:

Country overview (europa.eu)

Digital Homepage (europa.eu)

eID (europa.eu)